Brief der Berufsgenossenschaft prüfen lassen
Wenn Ihre Berufsgenossenschaft Sie anschreibt und nach dem Gefahrstoffverzeichnis und der Gefährdungsbeurteilung fragt, steht meist ein Termin oder eine Frist im Raum. Laden Sie das Schreiben hoch, und Sie bekommen die konkreten nächsten Schritte, mit denen Sie vorbereitet in diesen Termin gehen.
Was Sie zurückbekommen
- Eine Einordnung, worauf das Schreiben abzielt und welche Frist tatsächlich läuft.
- Die Liste der Unterlagen, nach denen im Termin gefragt wird.
- Eine Einschätzung, was davon bei Ihnen fehlt und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist, das nachzuholen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft überwacht nach § 17 SGB VII die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, die staatliche Arbeitsschutzbehörde die Gefahrstoffverordnung. Ein fehlendes Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV unmittelbar bußgeldbewehrt. Wer ein Schreiben bekommt, sollte das Verzeichnis deshalb vor dem Termin anlegen, nicht danach.